Aufnahmeinformationen

Vereinbarung zur Aufnahme

Grundlage ist die Rahmenvereinbarung zu
§ 39 a Abs. 1 Satz 4 SGB V

Ansprechpartnerinnen

Frau Bonde und Frau Frank, Sozialer Dienst
Tel.: (04661) 60707-12  
Fax:
(04661) 60707-77
E-Mail: sozialerdienst@wilhelminen-hospiz.de

Grundvoraussetzung für die Aufnahme
in ein stationäres Hospiz

Krankheitsbilder, insbesondere

  • onkologische Erkrankung
  • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
  • neurologische Erkrankung
  • chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung

 

Weiterhin

  • Die Patient*innen wünschen eine stationäre Hospizversorgung
  • Die Patient*innen leiden an einer Erkrankung
    o die progredient (fortschreitend) verläuft und
    o bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativpflegerische 
       und
    palliativmedizinische Versorgung notwendig und erwünscht ist 
       und

    o die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen
       oder
    wenigen Monaten erwarten lässt.
  • Eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V ist nicht erforderlich.
  • Eine Versorgung im Haushalt oder in der Familie reicht nicht aus, weil der palliativmedizinische und palliativpflegerische und/oder psychosoziale Versorgungsbedarf die Möglichkeit der bisher Betreuenden regelmäßig übersteigt.
  • Eine ambulante Versorgung im Haushalt, in der Familie, bei Bewohner*innen einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe nicht ausreicht, weil der palliativpflegerische und palliativmedizinische und/oder psychosoziale Versorgungsbedarf, der aus der Krankheit resultiert, die Möglichkeiten der bisher Betreuenden regelmäßig übersteigt